Die Gartenhummel ist eine der häufigeren Hummelarte. Die ersten Gartenhummeln des Jahres treten ab Mitte März in Form von nistplatzsuchenden Königinnen in Erscheinung. Die Gartenhummel zählt zu den Weitstreckenfliegern unter den Hummelarten und legt bei ihrer Nahrungssuche oft Strecken von bis zu 2 km zurück. Sie sammelt Nektar und Pollen von Pflanzen verschiedener Familien.
Die Gartenhummel ist, wie alle heimischen Wildbienenarten, besonders geschützt. Es ist verboten, die Nester zu beschädigen oder zu zerstören sowie einzelne Individuen zu töten, zu verletzen oder
zu fangen.
Der Bestand der Gartenhummel gilt derzeit als rückläufig. So befindet sich die Art bereits in der Vorwarnliste. Von den sechs am Häufigsten in Deutschland anzutreffenden Hummelarten ist sie die
seltenste. Hauptgründe hierfür sind insbesondere der Rückgang von Blüten in der Landschaft und dem damit einhergehenden Mangel an naturnahen Flächen wie Streuobstwiesen, Heiden und extensives
Grünland durch zunehmende Flächenbebauung und Versiegelung, die Intensivierung der Landwirtschaft sowie die leider oft übertriebene Pflege städtischer Parks und Gärten.